Kaltlaufregler
Der Kaltlaufregler (KLR) ist ein Bauteil, das bei älteren PKW mit Ottomotor und geregeltem Katalysator den Schadstoffausstoß nach einem Kaltstart verringert. Da der Emissionstest vor der Euro 2-Norm noch keinen Kaltstart enthielt, waren viele Fahrzeuge noch nicht auf einen schadstoffarmen Start optimiert.
Solange Motor, Katalysator und Lambda-Sonde noch nicht ihre Betriebstemperatur erreicht haben, wird das Benzin-Luft-Gemisch nicht vollständig verbrannt bzw. Schadstoffe nicht vollständig umgewandelt. Zudem ist in der Kaltlaufphase das Gemisch deutlich fetter eingestellt. Das Abgas enthält daher mehr Kohlenmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe (CxHy) als in der Betriebstemperaturphase.
Ein Kaltlaufregler führt dem Ansaugsystem während der Phase des Kaltlaufs einen zusätzlichen Luftstrom zu, der eine Gemischabmagerung und damit eine heißere Verbrennung bewirkt. Gleichzeitig wird auch die Leerlaufdrehzahl leicht angehoben, um einen stabilen Leerlauf zu gewährleisten. Die Kaltlaufphase wird somit verkürzt und der Gesamtschadstoffausstoß reduziert, da der Katalysator schneller auf Betriebstemperatur kommt.
Die erforderliche Luftmenge ist fahrzeug-/motorspezifisch am Luftventil voreingestellt. Da das Luftventil abhängig von der Kühlwassertemperatur öffnet und schließt, wird es an einer günstigen Stelle im kleinen Kühlkreislauf des Motors eingebaut (typischerweise in einen Wasserschlauch zur Heizung des Fahrzeugs). Ein Eingriff in die Motorsteuerung ist nicht erforderlich.
Wenn das Kühlwasser eine bestimmte Temperatur erreicht hat, schließt das Luftventil, und die zusätzliche Luftzufuhr ist beendet.
Neben dem mechanischen KLR gibt es auch ein elektronisch geregeltes System. Der Unterschied ist, dass hier mittels des EGS-Steuergeräts eine schnellere Signalauswertung und Regelung erfolgt. Durch die Auswertung des Lambdasondensignals wird dem Motor in Verbindung mit dem Luftsteuerventil gezielt Zusatzluft in den Ansaugkrümmer zugeführt. Somit werden gleichbleibende Laufeigenschaften im Kaltzustand (Startphase) sowie im warmen Zustand (Fahrbetrieb) sichergestellt. Auch hier gelten die prinzipiellen Verwendungseinschränkungen wie beim mechanischen KLR.